Wir brauchen und erbitten Ihre Unterstützung
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Mit Ihrem finanziellen Engagement an die Gabriele-Karola und Martin Hill Stiftung folgen auch Sie der Intension unsere Stiftungsgründer: "Wir möchten helfen, dass eine Ausbildung nicht an wirtschaftlichen Verhältnissen bzw. der Herkunft oder dem aktuellen Zeugnis eines jungen Menschen scheitert." (Gabriele-Karola und Martin Hill) Jeder Euro, der auf unser Konto eingezahlt wird, fließt nach den bewährten Förderkriterien den jungen Schülern / Auszubildenden / Studierenden (w/m/d) in der Metropolregion Hamburg zu. Spende oder Zustiftung Sie haben die Möglichkeit einen einmaligen oder einen jährlichen Beitrag in den laufenden Finanzhaushalt (Spende) oder in den nachhaltig angelegten Vermögensstock der Stiftung (Zustiftung) zu leisten. Banküberweisung Gabriele-Karola und Martin Hill-Stiftung Hamburger Volksbank IBAN: DE53 2019 0003 0719 3005 09 BIC: GENODEF1HH2 Verwendungszweck: „Spende“ oder "Zustiftung" und Ihren Namen mit Adresse (falls Sie eine Spenden- bescheinigung wünschen) SEPA-Basis-Lastschriftmandat Drucken Sie bitte das Lastschriftmandat aus und schicken Sie es ausgefüllt auf dem Postweg an: Hamburger Volksbank Vorstandsstab / z.H. Frau Katrin Borgwardt Hammerbrookstraße 63-65 20097 Hamburg Spendenbescheinigungen / Zuwendungsbestätigungen Der Spender oder Zustifter (w/m/d) kann die Steuervorteile seiner Zuwendung nutzen, wenn er seiner Einkommensteuererklärung eine Spendenbescheinigung (steuerrechtlich korrekte Bezeichnung: Zuwendungsbestätigung) beifügt bzw. sie auf Verlangen dem Finanzamt vorlegt. Hierbei sind amtlich vorgeschriebene Muster zu verwenden. Die Ausstellung der Zuwendungsbestätigungen für das Finanzamt wird von der Stiftungsverwaltung der Hamburger Volksbank Stiftung jeweils im Laufe des ersten Quartals des Folgejahres erstellt und verschickt. Angaben zur Steuerbegünstigung Wir sind wegen Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Hamburg Nord, StNr. 17-406-03635, vom 22. September 2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Die Gabriele-Karola und Martin Hill-Stiftung ist berechtigt Zuwendungsbestätigungen (Steuerbescheinigungen) auszustellen. Die Erstellung erfolgt über die Hamburger Volksbank Stiftung in ihrer Eigenschaft als Treu- händerin. Die Freistellungsbescheinigung hat ab dem Tag der Ausstellung eine Gültigkeit von 5 Jahren. Die Gabriele-Karola und Martin Hill-Stiftung wird turnusgemäß alle drei Jahre überprüft, ob die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit noch gegeben sind.
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